KI im Unternehmen: Haftest Du als Geschäftsführer für Dein Team?
⏱️ Kapitel
0:00 Mit einem Bein in der Haftung? 0:11 Wie weit haftest Du für das, was Dein Team tut? 0:20 Pflicht zur KI-Kompetenz – unabhängig von der Unternehmensgröße 0:59 Das typische Beispiel: private KI-Accounts 2:01 Kundendaten, Firmennamen, Signaturen im Privat-Chat 2:30 Was Du als Geschäftsführer nachweisen musst 2:37 Der Fall aus Brandenburg 3:03 Warum ein Verbot allein nicht reicht 3:25 Wenn Mitarbeiter im Streit gehen: das Hinweisgeberschutzgesetz 4:06 Als Geschäftsführer immer in der Verantwortung 4:22 Auch ohne KI: Warum Du Regelwerke brauchst 5:29 Wo fängst Du an?
✨ Die wichtigsten Punkte
- Wer KI im Unternehmen einsetzt, muss die KI-Kompetenz seiner Mitarbeiter fördern – das gilt seit dem 2. Februar 2025 für jede Unternehmensgröße (Art. 4 EU AI Act)
- Das größte Risiko sind private KI-Accounts, in denen Kundendaten, Firmennamen und Signaturen landen
- Ein mündliches Verbot schützt Dich nicht – entscheidend sind Schutzmaßnahmen, die Du nachweisen kannst
- Abmahnung und Zurechtweisung sind formelle Dokumente, die im Zweifel vor Gericht zählen
- Auch wenn Du selbst keine KI nutzt, brauchst Du Regeln: Jeder neue Mitarbeiter bringt eigene Tools, Zugänge und Gewohnheiten mit
🔗 Erwähnt in dieser Folge
- EU AI Act (KI-Verordnung), Art. 4 – KI-Kompetenz
- Hinweisgeberschutzgesetz (Whistleblower-Gesetz)
- Kostenloses Webinar „Erst Struktur, dann KI“: [Link zum Webinar]
🎬 Die Folge als Video auf YouTube: https://youtu.be/zdxsQtBzb0k
👩💼 Über Katja Holzhey Katja Holzhey ist Gründerin der Holzhey-Consulting GmbH, der ersten digitalen Unternehmensberatung Deutschlands. Mit knapp 20 Jahren Erfahrung in der Prozessberatung und über 2.500 begleiteten Unternehmen hilft sie Unternehmern, mehr Gewinn aus ihrem Umsatz zu holen und AM statt IM Business zu arbeiten.
💻 Webseite: https://www.katjaholzhey.com 📲 Instagram: https://www.instagram.com/katjaholzhey 📲 LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/katja-holzhey-258a91158/
⚖️ Hinweis: Diese Folge ersetzt keine Rechtsberatung. Die im Gespräch genannte Höchststrafe von 35 Mio. € bzw. 7 % des weltweiten Jahresumsatzes sieht der AI Act für verbotene KI-Praktiken vor, nicht für fehlende KI-Kompetenz.
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